Wann kann ich mein Kind zum Ganztag anmelden/abmelden?
- Sie können Ihr Kind zu Beginn eines Schulhalbjahres anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Anmeldung zwischendurch ist in Ausnahmefällen möglich (z.B. Zuzug, veränderte Arbeitszeiten eines Elternteils). In jedem Fall muss die Anmeldung schriftlich bei Frau Niski erfolgen.
- Die Abmeldung aus dem Ganztag muss zum Ende des Schulhalbjahres erfolgen. Auch hier gelten Ausnahmefälle: Umzug, kein Bedarf mehr an der Ganztagsbetreuung, oder ähnliches. Auch hier muss die Abmeldung schriftlich, mit Angabe des Grundes, bei Frau Niski erfolgen.
Ab wann ist eine Anmeldung im Ganztag für die neuen 1. Klässler*innen möglich?
- Die Anmeldeformulare werden am Tag der Einschulung von Frau Niski an die Eltern ausgeteilt. Wir nehmen 1. Klässler*innen erst drei Wochen nach Schulbeginn im Ganztag auf. In dringenden Fällen kann eine frühere Betreuung im Ganztag erfolgen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Anmeldung mit Angabe des Grundes bei Frau Niski.
Ist eine Abmeldung aus dem Ganztag tageweise möglich?
- Ja und die Abmeldung muss mindestens einen Tag vorher schriftlich bei Frau Niski erfolgen.
- Gründe dafür: Arzttermin, Logopädie o.ä. therapeutische Maßnahmen, zeitlich begrenzter Schwimmkurs, Kindergeburtstag (eigener oder Einladung dazu).
- Aus organisatorischen Gründen muss die Abholung an einem solchen Tag um 11.45 Uhr oder um 13.00 Uhr erfolgen.
- Wenn Ihr Kind krank ist und deshalb nicht am Ganztag teilnimmt, informieren Sie Frau Niski bitte schriftlich darüber.