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Ganztagsstrukturierung

Alle Schüler*innen des 1. und 2. Jahrgangs werden im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (VGS) von Montag bis Freitag bis 13.00 Uhr betreut. Die Zweitklässler*innen haben dienstags und freitags, die Dritt- und Viertklässler*innen täglich bis 13.00 Uhr Unterricht.

Unsere Schule ist eine Offene Ganztagsschule, d. h. die Anwesenheit am Nachmittag ist an allen Tagen freiwillig, bedarf allerdings einer vorherigen Anmeldung. Der Ganztagsbetrieb findet von Montag bis Donnerstag ab 13.00 Uhr statt. An diesen Tagen wird ein Mittagessen in der Schule angeboten, das je nach Jahrgang zwischen 12.15 Uhr und 13.30 Uhr beginnt.

Von 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr gehen alle Kinder in ihre festen Hausaufgabengruppen.

Von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr finden verschiedene Außerunterrichtliche Ganztags-Angebote (kurz AuGA).

Hier finden Sie tagesaktuell eine Übersicht über die Angebote in unserer OGS.

Padlet Ganztagsangebot

Hier finden Sie auch eine genaue Übersicht für jeden Tag, aus der für jeden Jahrgang entsprechende Informationen zu entnehmen sind.

Ganztageskonzept der Grundschule im Roten Felde

1. Pädagogisches Leitbild

Als Offene Ganztagsschule (OGS) ist der Nachmittagsbetrieb seit Jahren ein fester Bestandteil der Grundschule im Roten Felde. Die Zahl der Schüler*innen, die daran teilnehmen, ist stetig gewachsen. Mehr als die Hälfte der Schüler*innen sind täglich im Ganztag und verbringen somit einen nicht unerheblichen Teil ihrer wöchentlichen Lebenszeit in der Schule.

Daher begreifen wir den Ganztagsbetrieb als einen festen Bestandteil des „Lebens- und Lernortes Offene Ganztagsgrundschule im Roten Felde“.

Die Grundüberlegungen des vorliegenden Konzeptes sind vom Kind her gedacht. Die Fragen „Was braucht ein Kind am Nachmittag? Was braucht es, damit sich ein Kind in einer OGS wohlfühlt?“ stehen damit an allererster Stelle. Denn die Erfüllung dieser Fragen bildet die Basis für erfolgreiches Lernen und Entwickeln.

Zudem müssen bei der Beantwortung dieser Fragen natürlich alle Rahmenbedingungen mitgedacht werden. Die Schüler*innen haben bereits einen anstrengenden Schulvormittag hinter sich gebracht. Sie haben möglicherweise viele Stunden konzentriert gearbeitet, große Zeitspannen im Sitzen verbracht und wurden vielleicht viele Stunden einseitig kognitiv gefordert. Dabei belasten diese Anforderungen die einzelnen Kinder unterschiedlich stark. Daraus erwachsen individuell unterschiedliche Bedürfnisse am Nachmittag. Dies kann vom starken Wunsch nach Ruhe, über den Drang nach körperlicher Bewegung bis zum Bedürfnis nach weiterer kognitiver Forderung reichen.

Wir möchten das Konzept der OGS in den Grundgedanken „eine Bildung für den ganzen Tag“ verankert wissen. Um die oben genannten heterogenen Bedürfnisse in diesem Sinne zu berücksichtigen, bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes von Bildung. Dieser betrachtet das Kind bzw. den Menschen in seiner Gesamtheit und berücksichtigt seine unterschiedlichen Facetten und Fähigkeiten.

Überdies gehen wir von dem Grundverständnis aus, dass Bildung - und insbesondere die in der OGS - alle Bereiche der kognitiven, sozial-emotionalen, physischen und psychischen Entwicklung umfasst.

So breit wie dieses Verständnis, sollte im Idealfall auch die Angebotsstruktur sein. Da der Vormittag vornehmlich die formale Lernstruktur abdeckt, ist es uns als Ganztagsschule besonders wichtig, den Schwerpunkt am Nachmittag auf non-formales und informell es Lernen zu legen.

Die OGS übernimmt im Sinne der „Bildung für den ganzen Tag“ an dieser Stelle auch die Aufgabe, für ein Gleichgewicht des ganzheitlichen Bildungsverständnisses zu sorgen. Somit ist das non-formale und informelle Lernen mit dem Schwerpunkt auf kommunikatives und soziales Lernen ein Schwerpunkt der OGS.

Dieses komplementäre Bildungsverständnis der ganzen Schulgemeinschaft, in dem sich alle Formen des Lernens ergänzen und alle Lernorte und -angebote ihren spezifischen Auftrag haben, macht aus der Offenen Ganztagsschule im Roten Felde einen ganzheitlichen Lernort, an dem die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes immer im Mittelpunkt steht.

Wie vorher schon skizziert, ist die logische Konsequenz daraus, dass die OGS-Organisation vielfältige Antworten und Möglichkeiten bietet um die oben genannten diversen Bedürfnisse und Bildungsziele erfüllen zu können.

Aus diesem Grund gibt es nicht nur „die eine Angebotsstruktur“, sondern unter-schiedliche Angebotsstrukturen, die nebeneinander existieren und die die unter-schiedlichen Bedürfnisse der Schüler*innen ansprechen sollen (s. 5.).

Daneben erfährt auch das Freispiel, als eine Art Gegensatz zu angeleiteten Aktivitäten, seine Bedeutung und ist als Qualitätszeit ebenso wertvoll wie alle anderen Bereiche der Bildung. Überdies finden sich auch Angebotsformen, die sich zwischen dem freien Spiel und zielgerichteten Aktivitäten bewegen.

2. Zeitlicher Rahmen des Ganztags

Alle Schüler*innen des 1. und 2. Jahrgangs werden im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (VGS) von Montag bis Freitag bis 13.00 Uhr betreut. Die Zweitklässler*innen haben dienstags und freitags, die Dritt- und Viertklässler*innen täglich bis 13.00 Uhr Unterricht.

Unsere Schule ist eine Offene Ganztagsschule, d. h. die Anwesenheit am Nachmittag ist an allen Tagen freiwillig, bedarf allerdings einer vorherigen Anmeldung (s. 7. 2). Der Ganztagsbetrieb findet von Montag bis Donnerstag ab 13.00 Uhr statt. An diesen Tagen wird ein Mittagessen in der Schule angeboten, das je nach Jahrgang zwischen 12.15 Uhr und 13.30 Uhr beginnt (s. 3.)

Von 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr gehen alle Kinder in ihre festen Hausaufgabengruppen (s. 4.2).

Von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr finden verschiedene Außerunterrichtliche Ganztags-Angebote (kurz AuGA) statt (s. 5.1 und 5.2).

Betreuung Klasse 1/2

Ganztag Klasse 1/2

Ganztag Klasse 3/4

12.15 – 13.00 Uhr

Betreuungszeit

Mittagessen und anschließende Spielzeit

Unterricht

13.00 – 13.45 Uhr

---

Freie Spielzeit (evtl. kleine Angebote)

Mittagessen und anschließende freie Spielzeit

13.45 – 14.30 Uhr

---

Hausaufgabenzeit

Hausaufgabenzeit

14.30 – 15.30 Uhr

---

AuGA-Zeit

AuGA-Zeit


3. Mittagessen

Damit es in der Mensa nicht zu eng und zu laut wird, gehen immer nur zwei Jahrgänge gemeinsam zum Mittagessen. Für die Kinder der 1. und 2. Klassen beginnt die Essenszeit um 12.15 Uhr, für die Kinder der 3. und 4. Klassen um 13.00 Uhr. Eine Ausnahme bildet der Dienstag: Da die Zweitklässler*innen an diesem Tag bis 13.00 Uhr Unterricht haben, gehen sie erst nach den 3. und 4. Klassen um ca. 13.20 Uhr in die Mensa.

Die Tische in der Mensa sind mit Bestecken eingedeckt und die Kinder suchen sich selbstständig einen Platz. Meist bleiben sie in Klassen bzw. Jahrgängen zusammen.

Das Mittagessen muss zuvor mit einem Chip-System gewählt und gebucht werden (s. Infoschreiben). Es kann zwischen zwei Gerichten gewählt werden, wenigstens ein vegetarisches ist dabei. Schweinefleisch wird grundsätzlich nicht angeboten.

Da der Caterer nur bestelltes Essen liefert, können wir ohne Bestellung kein Essen ausgeben.

Eine Anmeldung zum Mittagessen ist nur im Zusammenhang mit der Ganztagsanmeldung möglich.

Bringen Schüler*innen ihre eigene Verpflegung von zu Hause mit, so sollen sie diese auch in der Mensa zeitgleich mit ihren Mitschüler*innen essen.


4. Hausaufgaben

4.1 Allgemeines Hausaufgabenkonzept

In allen Schulklassen vom 1. bis 4. Jahrgang werden an den Wochentagen Montag bis Donnerstag Hausaufgaben erteilt.

Die rechtliche Grundlage unseres Hausaufgabenkonzeptes ist der Erlass d. MK v. 22.3.2012 - 33-82100 (SVBl. 5/2012 S.266) - VORIS 22410: „Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler.“

Der Sinn von Hausaufgaben

Hausaufgaben unterstützen den Lernprozess der Schüler*innen und ergänzen somit den Unterricht. Sie dienen sowohl der Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Fertigkeiten, Kenntnisse und Methoden als auch der Vorentlastung neuer Lerninhalte.

Das Erteilen der Hausaufgaben

Beim Erteilen der Hausaufgaben findet das Alter und die Belastbarkeit der Schüler*innen Berücksichtigung. Durch eine differenzierte Aufgabenstellung kann dies in Einzelfällen gewährleistet sein. Der zeitliche Aufwand zur Erledigung der Aufgaben sollte folgende Richtwerte nicht überschreiten:

Jahrgangsstufe 1 und 2: 20 Minuten

Jahrgangsstufe 3 und 4: 30 Minuten

An den Wochenenden, d. h. von Freitag auf Montag werden keine Hausaufgaben erteilt. In den Ferienzeiten ist es untersagt, Aufgaben zu erteilen mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre für den Deutschunterricht.

Die Aufgaben der Schüler*innen

Die Schüler*innen sind dafür verantwortlich, die Aufgaben nach Vorgabe ordnungsgemäß in das Hausaufgabenheft zu schreiben. Sie müssen ihr benötigtes Arbeitsmaterial im Ranzen dabeihaben. Die Hausaufgaben sind so anzufertigen, dass sowohl Form als auch Inhalt in Ordnung sind. Sie werden von den Schüler*innen selbstständig und vollständig erledigt – entweder nach Unterrichtsschluss am Nachmittag zu Hause oder im Rahmen des Ganztags in der entsprechenden Hausaufgabenzeit.

Die Aufgaben der Lehrer*innen

Hausaufgaben sind in den Unterricht eingebunden und so gestellt, dass die Schüler*innen sie selbstständig erledigen können. Die Lehrkraft schreibt die Hausaufgaben an die Tafel und gibt genügend Zeit zum Abschreiben in das dafür vorgesehene Hausaufgabenheft. Im 1. Schuljahr müssen sich die Kinder ihre Hausaufgaben merken, was Teil des Konzeptes ist. In der Regel gibt es eine größere oder zwei kleinere Aufgaben in Mathe und Deutsch auf. Einige Kolleg*innen haben sich für folgendes Modell entschieden: Montag und Mittwoch Mathe-Hausaufgaben, Dienstag und Donnerstag Deutsch-Hausaufgaben. Zusätzlich ist auf dem entsprechenden Arbeitsblatt, Heft oder Buch ein Hausaufgaben-Haus von den Schüler*innen notiert worden. Die Lehrkraft erläutert die Hausaufgaben. Die Hausaufgaben werden durch die Lehrkraft regelmäßig kontrolliert bzw. individuell gewürdigt. Es kann möglich sein, dass nicht immer eine tägliche Kontrolle erfolgt. Die Lehrkraft entscheidet eigenverantwortlich über die Form der Hausaufgabenkontrolle. Nicht erbrachte oder unzureichende Hausaufgaben werden von der Lehrkraft schriftlich festgehalten. Der*die Schüler*in muss die Hausaufgaben am nächsten Tag vollständig vorzeigen. Vergisst ein*e Schüler*in mehrfach die Hausaufgaben, werden die Eltern informiert. Außerdem beeinflussen häufige Versäumnisse die Bewertung des Arbeitsverhaltens. Inhaltlich werden Hausaufgaben jedoch grundsätzlich nicht benotet.

Die Aufgaben der Erziehungsberechtigten

Hausaufgaben geben den Erziehungsberechtigten einen guten Einblick in schulische Inhalte, vor allem aber in das Lernverhalten ihres Kindes. Die Erziehungsberechtigten sollten die Möglichkeit nutzen, täglich in das Hausaufgabenheft zu sehen und sich die Hausaufgaben hinsichtlich der Vollständigkeit zeigen zu lassen. Bei mündlichen Hausaufgaben, wie z. B. Kopfrechenaufgaben, lesen und auswendig lernen, unter-stützen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder. Falls ein Kind regelmäßig länger als die dafür vorgesehene Zeit für die Hausaufgaben benötigt, informieren die Erziehungsberechtigten die jeweilige Lehrkraft. Außerdem achten sie auf Ordnung im Schulranzen und die Vollständigkeit der Arbeitsmaterialien.

Fazit

Hausaufgaben sind eine selbstverständliche Pflichtübung. Die Motivation der Schüler*innen wird gefördert, indem ihre Leistung gewürdigt wird und sie Erfolgserlebnisse durch den zusätzlichen Lernprozess erfahren. Das gemeinsame Anschauen der Hausaufgaben zu Hause mit den Eltern ermöglicht nicht nur ein kurzes Gespräch über schulische Inhalte, sondern verschafft neben dem Überblick über Gelerntes und Lernverhalten auch die Möglichkeit, das schulische Arbeiten des Kindes zu würdigen und wertzuschätzen.

4.2 Hausaufgabenkonzept am Nachmittag

„An Ganztagsschulen ist den Schülerinnen und Schülern umfassend Gelegenheit zu geben, Hausaufgaben im Rahmen der von der Schule vorgehaltenen Arbeits- und Übungsstunden bereits in der Schule zu erledigen.“ Erlass RdErl. d. MK v. 22.3.2012 - 33-82100 (SVBl. 5/2012 S.266) - VORIS 22410.

Unser schulinternes, oben angeführtes Hausaufgabenkonzept gilt auch für den Ganztagsbereich.

Unsere mehrjährige Erfahrung als OGS hat gezeigt, dass das Hausaufgaben-Modell nicht immer den individuellen Lerngewohnheiten aller Kinder gerecht wird. Mit festen Hausaufgabengruppen wollen wir die Bedürfnisse der Kinder nach Zeit, Ruhe und einem Orientierungsrahmen unterstützen.

Zeitlicher und räumlicher Organisationsrahmen

Nach dem Mittagessen in der Mensa und anschließender freier Spielzeit auf dem Pausenhof findet eine feste Hausaufgabenzeit für alle Schüler*innen der Jahrgänge 1 bis 4 in der Zeit von 13:45-14:30 Uhr statt. Jede*r Schüler*in ist einer festen Hausaufgabengruppe in einem Klassenraum zugeordnet. Die Gruppe besteht aus Mitschüler*innen der eigenen sowie ggf. einer weiteren Parallelklasse. Die Betreuungskräfte wechseln je nach Einsatzplan, wobei besonders im 1. Jahrgang auf personelle Kontinuität geachtet wird.

Während der gesamten Hausaufgabenzeit ist immer eine Aufsichtsperson auf dem Schulhof, sodass Kinder, die fertig sind, schnell und leise auf den Schulhof gehen können, um ein Weiterarbeiten in ruhiger Lernatmosphäre für die anderen Schüler*innen zu gewährleisten.

In der Regel sollen alle Hausaufgaben von den Schüler*innen in der vorgesehenen Zeit angefertigt werden, sodass keine Aufgaben mehr zu Hause erledigt werden müssen.

Das gilt allerdings nicht für folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung auf eine Klassenarbeit oder Lernzielkontrolle der Jahrgänge 3 und 4
  • regelmäßiges Lesen im häuslichen Bereich
  • vertiefendes Lernen des Kopfrechnens
  • Auswendiglernen von Gedichten, Vokabeln o. Ä.

Falls Schüler*innen ihre Zeit in der Hausaufgabenbetreuung nicht effektiv nutzen und dadurch ihre Aufgaben nicht schaffen, müssen die Aufgaben jedoch zu Hause nachgearbeitet werden. Bei den Schüler*innen der 1. und 2. Klassen schreibt die Betreuungsperson oftmals eine Notiz an die Eltern und erläutert ggf. den Grund, warum die Aufgaben nicht vollständig bearbeitet worden sind. Alle anderen Schüler*innen müssen selbstständig für die Fertigstellung ihrer Aufgaben Sorge tragen.

Die Hausaufgabenzeit im Ganztag wird nach einem festen Einsatzplan von Pädagogischen Mitarbeiter*innen, Lehrer*innen, Kooperationspartner*innen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen betreut.

Aufgaben der Schüler*innen

Die Schüler*innen gehen pünktlich zu Beginn der Hausaufgabenzeit mit ihrem Ranzen in den entsprechenden Klassenraum. Für die Schüler*innen, die nicht zu Hause, sondern im Rahmen des Ganztags ihre Hausaufgaben machen, gelten dieselben Regeln: Die Aufgaben müssen ins Hausaufgabenheft geschrieben und das benötigte Arbeitsmaterial im Schulranzen sein, sodass direkt mit dem Arbeiten begonnen werden kann. Die Hausaufgaben werden von den Schüler*innen möglichst selbst-ständig und vollständig erledigt.

In Selbstverantwortung und in Rücksichtnahme auf die anderen achtet während der gesamten Hausaufgabenzeit jede*r auf eine ruhige Arbeitsatmosphäre und konzentriertes Arbeiten. Den Anweisungen der Betreuungskräfte ist Folge zu leisten.

Aufgaben der Betreuungskraft während der Hausaufgabenzeit

Die Betreuungskraft schafft den Ordnungsrahmen während der Hausaufgabenzeit. Sie überprüft die Anwesenheit der zu ihrer Hausaufgabengruppe gehörigen Kinder anhand einer Liste. Während der Hausaufgabenzeit ist es leise im Raum, so dass alle Schüler*innen konzentriert arbeiten können. Die Betreuungskraft leitet die Schüler*innen zum selbstständigen Erledigen der Hausaufgaben an. Sie achtet auf einen ruhigen, geordneten Arbeitsplatz, unterstützt ggf. bei der Organisation und gibt bei Bedarf Hilfestellungen. Eine individuelle 1:1 Betreuung einzelner Kinder ist nicht möglich. Die Schüler*innen sollen in der Lage sein, ihre Aufgaben selbstständig zu bearbeiten. Bei Schwierigkeiten informiert die Betreuungskraft die entsprechende Klassenlehrkraft. Ggf. schreibt sie auch eine Notiz für die Eltern unter die ent-sprechende Hausaufgabe.

Die Schüler*innen nehmen alle Hausaufgaben sowie das Hausaufgabenheft im Ranzen mit nach Hause und lassen die entsprechenden Arbeitsmaterialien nicht in ihrem Fach in der Schule. So haben die Eltern die Möglichkeit, einen Einblick in die schulischen Inhalte zu erlangen und die Arbeit ihrer Kinder zu würdigen.

Aufgaben der Erziehungsberechtigten

Erziehungsberechtigte halten ihre Kinder dazu an, die Hausaufgabenzeit in der Schule angemessen zu nutzen und lassen sich die Hausaufgaben zeigen. Die Anfertigung sollte auf Vollständigkeit kontrolliert werden. Bei mündlichen Hausaufgaben wie z. B. beim Lesen, Kopfrechen und Auswendiglernen unterstützen die Erziehungs-berechtigten ihre Kinder. Sie sind darüber informiert, dass diese Aufgaben sowie die Vorbereitung auf Lernzielkontrollen im Rahmen des Ganztagskonzepts nicht während der Hausaufgabenzeit vorgesehen sind.

Fazit

Die Hausaufgabenzeit ist keine Förder- bzw. Nachhilfestunde. Die Schüler*innen sollen in dieser Zeit lernen ihre Hausaufgaben zunehmend alleine zu organisieren und anzufertigen. Langfristig muss die Qualität der Hausaufgaben gesichert sein. Dafür spielen die Mitverantwortung und Mitarbeit der Erziehungsberechtigten nicht nur eine wichtige Rolle, sondern sind unerlässlich. Um schulische Lernprozesse zu begleiten und zu unterstützen, brauchen Eltern einen Einblick in Inhalte und das Lernverhalten ihres Kindes. Diese Möglichkeit bietet das regelmäßige Anschauen der Hausaufgaben, das Gespräch mit dem Kind darüber und die damit einhergehende Wertschätzung schulischen Arbeitens.


5. Außerunterrichtliche Angebote (AuGA) im Ganztag

Nach den Hausaufgaben, in der Zeit von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr, können die Schüler*innen zwischen verschiedenen Außerunterrichtlichen Ganztags-Angeboten (AuGA) wählen. Die Angebote unterscheiden sich nicht nur inhaltlich, sondern auch im zeitlichen Rahmen. Art und Umfang der AuGA werden von der jeweiligen Betreuungsperson festgelegt. Die Schüler*innen wählen die gewünschte Angebotsformen freiwillig, selbstständig und gemäß ihren Bedürfnissen und Interessen.

5.1 Fest gewählte Angebotsformen

Einige AuGA im Ganztag werden von den Schüler*innen verbindlich gewählt. Sie werden je nach Bedarf, Interesse und personellen Ressourcen an möglichst vielen Tagen der Woche angeboten.

5.1.1 Halbjährliche AuGA

Halbjährliche AuGA sind Angebote, die auf die Dauer eines Schulhalbjahres ausgelegt sind, weil die Inhalte einen größeren zeitlichen Rahmen für die Entwicklung bzw. Erarbeitung benötigen (z. B. Chor, Orchester). Ein solches Angebot wird von den Schüler*innen zu Beginn des Halbjahres in der Schule gewählt, nachdem ihnen die Inhalte vor Ort kurz vorgestellt und erläutert wurden. Die Wahl ist verbindlich und setzt die Bereitschaft zu regelmäßiger Teilnahme im gesamten Zeitraum voraus.

5.1.2 Vierteljährliche AuGA

Vierteljährliche AuGA erstrecken sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen. In der Regel sind das die Abschnitte zwischen den Ferien, also bspw. zwischen den Sommer- und den Herbstferien oder den Weihnachts- und den Osterferien. Diese Angebotsform ermöglicht eine vertiefte Beschäftigung mit den Inhalten und bietet gleichzeitig sowohl den Schüler*innen als auch den Betreuer*innen mehr Abwechslung. Vierteljährliche AuGA werden ebenfalls von den Schüler*innen zu Beginn des Angebotszeitraums in der Schule gewählt, nachdem ihnen die Inhalte vor Ort kurz vorgestellt und erläutert wurden. Die Wahl ist verbindlich und setzt die Bereitschaft zu regelmäßiger Teilnahme im gesamten Zeitraum voraus.

5.2 Freie Angebotsformen

Freie AuGA werden täglich angeboten und ermöglichen sowohl den Schüler*innen als auch den Betreuer*innen einen hohen Grad an Spontanität und Flexibilität.

5.2.1 Kurzprojekte

Kurzprojekte sind zeitlich noch kürzer gefasst. Die Dauer kann zwischen zwei und ca. vier Wochen betragen und wird von den Betreuer*innen festgelegt. Kurzprojekte werden am Starttag an der OGS-Tafel (s. 5.2) inhaltlich und mit der Angabe des zeitlichen Rahmens vorgestellt und können von den Schüler*innen spontan ausgewählt werden.

5.2.2 Tagesangebote

Diese AuGA-Form beschränkt sich auf den aktuellen Tag und die verfügbare einzelne Zeitstunde. Tagesangebote können sowohl eine einmalige gemeinsame Aktivität sein (z. B. Gesellschaftsspiele spielen, basteln, Traumreise, Sportstunde) als auch ein Ort, an dem die Schüler*innen sich in dem Zeitraum aufhalten können (Bücherei, Schulhof, Kapplaecke). Sie werden tagesaktuell an der OGS-Tafel präsentiert (s. 5.3) und von den Schüler*innen spontan ausgewählt. Durch die Tagesangebote wird eine große Vielfalt an Wahlmöglichkeiten erreicht. Die Kinder können sich frei nach ihren momentanen Bedürfnissen zwischen anregenden oder entspannenden, begleiteten oder freien Beschäftigungen entscheiden.

5.2.3 „ALO“ – Tag (Außerschulische Lernorte – Tag)

An mindestens einem Tag im Monat gibt es die Möglichkeit ein Tagesangebot außerhalb des Schulgeländes (z. B. ein Museumsbesuch oder ein Ausflug in den Wald) zu wählen. Im Laufe des Jahres werden alle vier Wochentage berücksichtigt, sodass alle Schüler*innen unabhängig von ihren gewählten Betreuungstagen die Möglichkeit zur Teilnahme bekommen. An ALO-Tagen werden in Absprache mit den Klassen- und Fachlehrkräften keine Hausaufgaben erteilt, damit der Zeitraum nach dem Mittagessen bis zum OGS-Schluss voll ausgeschöpft werden kann.

5.2.4 Freispiel

Nach dem Mittagessen bis zum Beginn der Hausaufgabenphase sowie in der AuGA-Zeit besteht für alle Schüler*innen der Raum zum freien Spielen. Die betreuten Aktivitäten im Ganztag sind stets freiwillig, d. h. jedes Kind darf in dieser Zeit entscheiden, ob es sich einem angeleiteten Angebot anschließt oder ob es auf dem Schulhof bzw. im Schulgebäude eigenen Spielideen nachgeht. Aus pädagogischer und psychologischer Sicht ist das freie Spiel ein äußerst wichtiger Baustein der kindlichen Entwicklung. Es erfährt somit eine große Wertschätzung von Seiten der Schule und erhält entsprechend den benötigten Raum im Ganztagsbetrieb.

Die Schüler*innen haben auch in Freispiel-Phasen grundsätzlich eine Ansprechperson in ihrer Nähe (s. 6.), sodass sie zwar eigenverantwortlich und zurückgezogen spielen können, jedoch bei Bedarf die Hilfe und Gesellschaft von Erwachsenen finden.

5.3 Klicksystem und Wahlmöglichkeiten

Sofern die Kinder nicht in einem festen AuGA angemeldet sind, können sie jeden Tag nach den Hausaufgaben ein freies Angebot aussuchen (s. 5.2). Damit die Betreuungs-kräfte wissen, welches Kind sich wo aufhält, wird das sogenannte Klick-System genutzt.

Im Eingangsbereich hängt eine große Tafel, auf der die wählbaren Tagesangebote und Kurzprojekte bzw. die Orte, an denen die Schüler*innen sich aufhalten können, angezeigt werden. Für jedes Kind, das im Ganztag angemeldet ist, gibt es einen Namensmagneten. Diesen Magneten klickt das Kind direkt nach dem Mittagessen (spätestens jedoch zu Beginn der Angebotszeit um 14.30 Uhr) an ein Angebot bzw. an einen Aufenthaltsort. So ist für alle ersichtlich, wo es in diesem Zeitraum anzufinden ist. Sollte das Kind innerhalb der Angebotszeit den Ort wechseln und beispielsweise eine Bastelgruppe verlassen um auf dem Schulhof frei zu spielen, dann wird es dazu angehalten, seinen Magneten entsprechend „umzuklicken“.

Das Klicken soll möglichst selbstständig erfolgen. Natürlich bekommen die Schüler*innen, wenn nötig, Hilfe (Mitarbeiter*in als „Aufsicht“ an der Tafel?) und werden immer wieder daran erinnert, besonders zu Beginn des Schuljahres. Aber langfristig soll das Klicken des eigenen Magneten selbstverständliche Routine im Ganztagsablauf sein.


6. Aufsicht

Die Aufsicht auf dem Schulhof spielt eine zentrale und bedeutende Rolle im Ganztagsbetrieb. Sie sorgt dafür, dass sich die Kinder besonders auch im freieren Nachmittagsschulbetrieb sicher und wohlbehalten fühlen können.

Die Aufsichtsperson gewährleistet dies dadurch, indem sie eine präsente Anlaufstelle für die Kinder auf dem Schulhof ist. Sie ist für die Kinder da, hört ihnen bei Bedarf zu, tröstet, ist Gesprächspartner*in für die Kinder und steht ihnen bei Konflikten zur Seite. Sie bietet bei freien Kapazitäten evtl. zusätzliche Spielmöglichkeiten an.

In der eigentlichen Aufsichtsfunktion kann sie natürlich nicht überall zur gleichen Zeit sein, darum gilt: Die Kinder sollen sich beaufsichtigt fühlen. Diese Aufsichtsfunktion ist bis 15.30 Uhr zu gewährleisten. Bei den Aufsichtswechseln im Laufe des Nachmittags tauschen sich die jeweils abgebenden und übernehmenden Mitarbeiter*innen über evtl. Vorkommnisse aus.

Der Ganztagsbetrieb bietet den Kindern somit die pädagogisch wertvolle Möglichkeit, in verschiedenen Zeitphasen des Nachmittags draußen frei spielen zu können und gleichzeitig jederzeit eine*n Erwachsene*n in der Nähe zu wissen.

7. Ganztagskoordination

Im Schuljahr 2019/2020 wurden an allen städtischen Ganztagsschulen in Lüneburg Ganztagskoordinationsstellen geschaffen. Auch unsere OGS hat seitdem eine Ganztagskoordinatorin. Ihre Aufgabe ist es, für einen reibungslosen Ablauf des Ganztag-Bereichs zu sorgen und die Schnittstelle aller am Ganztag Beteiligten zu bilden. Sie steht stets im engen Kontakt mit der Schulleitung.

7.1 Tätigkeitsbereich der Ganztagskoordinatorin

Organisation des OGS-Bereichs

  • Erstellung und Aktualisierung der Anmelde- und Ummeldeformulare
  • Führung der aktuellen Schülerliste mit Einteilung der einzelnen Hausaufgabengruppen
  • Organisation und Einteilung der AuGA
  • Kontakt zu den Eltern der OGS-Schüler*innen
  • Verwaltung der OGS-Gelder
  • Koordination des Ganztagsteams, Dienstplanung
  • Dienstbesprechungen mit den Pädagogischen Mitarbeiter*innen und allen im OGS-Betrieb tätigen Lehrkräften
  • Ansprechpartnerin für alle Mitarbeiter*innen, Kinder in Belangen des Ganztags
  • Sicherstellung des Informationsflusses zwischen allen Beteiligten
  • Organisation des Chipsystems

Netzwerkarbeit

  • Kontakt zu den Kooperationspartner*innen, Vereinbarungen über neue AuGA
  • Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Lehrkräfte
  • Kontakt zu den Lehrkräften (Rückmeldung von Verhalten der Schüler*innen im Ganztag, Absprache über Angebote im Ganztag etc.)
  • Kontakt zum Caterer (Gespräche über Verbesserung der Qualität des Mittagessens etc.)

7.2 Anmeldung und Teilnahmepflicht

Die Anmeldung für die Ganztagsbetreuung erfolgt immer zum Halbjahresbeginn. Die Formulare werden von der Ganztagskoordinatorin an alle Schüler*innen ausgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, sein Kind ganz flexibel an einem oder bis zu vier Tagen im Ganztag anzumelden. Eine Anmeldung “zwischendurch” ist im Ausnahmefall möglich. Dies kann ein Zuzug sein oder veränderte Arbeitszeiten der Eltern.

Die Anmeldung für den Ganztag ist verbindlich! Eine tageweise Abmeldung ist nur aus folgenden Gründen möglich: Arzttermin, Logopädietermin (oder ähnliche therapeutische Maßnahmen), Kindergeburtstag (eigener oder Einladung dazu). Um die Organisationsstruktur nicht zu stören, ist es an solchen Tagen unbedingt notwendig, die Schüler*innen entweder um 11.45 Uhr oder um 13.00 Uhr abzuholen.

Die Abmeldung vom Ganztag muss mindestens einen Tag vorher schriftlich und mit Angabe des Grundes bei der Ganztagskoordinatorin erfolgen.

7.3 Anmeldung der neuen Erstklässler*innen

Aus pädagogischen Gründen ist die Anmeldung der Neuankömmlinge an unserer Schule erst 3 Wochen nach Schulbeginn möglich. Die Kinder sollen in den ersten Wochen Zeit haben um anzukommen und sich in ihrer neuen Schule zurechtzufinden.

Wenn es Eltern überhaupt nicht möglich ist, ihr Kind in den ersten Wochen nach der Einschulung betreuen zu können, wird eine Betreuungsgruppe im Ganztag einge-richtet.


8. Das Ganztagsteam

Die Schüler*innen werden jeden Tag von einem engagierten Team durch den Ganztag begleitet, welches sich aus Lehrer*innen und Pädagogischen Mitarbeiter*innen zusammensetzt. Durch den hohen Anteil an Lehr- und Vertretungskräften, die auch im Vormittag präsent sind, kann und soll für die Kinder eine gute Kontinuität im Schultag gewährleistet werden.

Das Ganztagsteam bietet eine große Vielfalt an beruflichen Hintergründen, Lebensalter, pädagogischer und außerpädagogischer Erfahrungen und Persönlichkeiten. Eben diese Vielfalt wird als wertvoll und bereichernd für die Zusammenarbeit und besonders auch für die Betreuung und Begleitung der Kinder erachtet. Gerahmt wird die Verschiedenheit aller Mitarbeiter*innen durch eine gemeinsame pädagogische Grundhaltung (s. 1).

Um den Zusammenhalt und den Austausch im Team zu gewährleisten, werden regelmäßig Dienstbesprechungen abgehalten. Alle wichtigen Informationen werden grundsätzlich auch an die Lehrer*innen weitergegeben, die nur vormittags tätig sind. Denn auch, wenn nicht alle Schüler*innen und Lehrer*innen den vollen Ganztag erleben und begleiten, verstehen wir den Vor- und den Nachmittag an unserer offenen Ganztagsschule als Einheit.

8.1 Neue Mitarbeiter*innen

Mitarbeiter*innen, die neu ins Ganztagsteam kommen, werden von der Ganztagskoordinatorin mit allen wichtigen Informationen versorgt. Sie bespricht mit ihnen die Arbeitszeiten, Abläufe und Regeln und macht sie mit dem Schulgebäude sowie mit unserer pädagogischen Grundhaltung vertraut.

Sofern zeitlich möglich, sollten neue Mitarbeiter*innen die Gelegenheit bekommen, vor dem Arbeitsbeginn einen Tag zu hospitieren, um den Ablauf des Ganztags in Ruhe kennenzulernen.

Bei Fragen oder Problemen stehen sowohl die Ganztagskoordinatorin als auch das restliche Team jederzeit zur Verfügung.

8.2 Materielle und finanzielle Ressourcen

Im OGS-Raum befindet sich eine große Sammlung an Materialien für den Ganztagsbereich, wie zum Beispiel Gesellschafts- und Bewegungsspiele, Bastelmaterial, Picknickdecken, Malkreide und vieles mehr. Die Mitarbeiter*innen dürfen alle dort vorhandenen Materialien für ihre Angebote nutzen. Jede*r trägt dafür Sorge, dass alles pfleglich behandelt wird und der Raum ordentlich bleibt. Ebenso werden die Kinder stets dazu angehalten, achtsam mit allen Dingen umzugehen.

Die Nachbestellung von Verbrauchsmaterialien und die Abfrage von Anschaffungswünschen der Mitarbeiter*innen erfolgt durch die Ganztagskoordinatorin. Grundsätzlich können die Mitarbeiter*innen auch jederzeit selbstständig Dinge anschaffen, die für den Ganztag als nützlich und erforderlich erachtet werden. Dies sollte vorher mit der Ganztagskoordinatorin abgesprochen werden.

Auch direkte finanzielle Ressourcen stehen den Mitarbeiter*innen zur Verfügung, beispielsweise, wenn Kosten für Ausflüge anfallen. Diese Ressourcen werden ebenfalls in Absprache mit der Ganztagskoordinatorin freigegeben. Werden Beträge ausgelegt, erhalten die Mitarbeiter*innen auf Vorlage eines entsprechenden Nachweises zeitnah eine Erstattung.

9. Kommunikationsstrukturen im Ganztag

Da die Ganztags-Schüler*innen im Verlaufe des Schultages nicht immer durchgehend von denselben Personen begleitet werden, sind eine gelingende Kommunikation und ein guter Informationsfluss innerhalb der Schule sowie zwischen Schule und Erziehungsberechtigten von großer Bedeutung. Hierbei übernimmt die Ganztagskoordinatorin eine tragende Rolle.

Direkte, offene und achtsame Kommunikation verstehen wir als Grundlage für ein gutes Miteinander.

9.1 Kommunikation zwischen Vor- und Nachmittagspersonal

Die Betreuungskräfte des Ganztagsbereichs erleben die Schüler*innen in anderen Strukturen als die Lehrkräfte am Vormittag. Sollte ein*e Mitarbeiter*in im Ganztag Auffälligkeiten bemerken, so sucht er*sie den Austausch mit der jeweiligen Klassenlehrkraft des Kindes bzw. der Kinder. Auffälligkeiten können z. B. häufige Schwierigkeiten beim Anfertigen der Hausaufgaben, größere Streitereien, grobe Regelverletzungen, wiederholter Ausschluss durch Mitschüler*innen, anhaltende Anzeichen von Stress usw. sein. Aber auch positive Aspekte können und sollten mitgeteilt werden, wie etwa hohes Engagement, Begeisterung für bestimmte Aktivitäten oder besondere Fähigkeiten, die im Schulunterricht evtl. nicht so sehr zur Geltung kommen.

Die Kommunikation zwischen Betreuungs- und Lehrkräften erfolgt zeitnah mündlich (persönlich, telefonisch) oder schriftlich (Notiz im Fach oder Klassenbuch, E-Mail). Ziel des Austauschs ist es, einen umfänglichen Blick auf das einzelne Kind zu ermöglichen, es in seiner Entwicklung zu unterstützen und ggf. helfende bzw. regulierende Maßnahmen einzuleiten.

Des Weiteren finden regelmäßig Dienstbesprechungen in verschiedenen Zusammensetzungen statt: zu Beginn des Schuljahres für das gesamte Kollegium der Schule und im Verlauf des Schuljahres einerseits für die Lehrkräfte und andererseits für das Ganztagsteam. Die Ganztagskoordinatorin nimmt an allen Dienstbesprechungen teil und sorgt zusammen mit der Schulleitung dafür, dass wichtige, den Ganztag betreffende Informationen zwischen den Gruppen weitergegeben werden. Auch abseits der offiziellen Dienstbesprechungen ist die Ganztagskoordinatorin jederzeit Ansprechpartnerin und Vermittlerin im Ganztagsbetrieb.

9.2 Kommunikation mit Erziehungsberechtigten

Wir verstehen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen als die wichtigsten Menschen und Bezugspersonen im Leben der Kinder, die wesentlich dazu beitragen, dass diese sich wohlfühlen und erfolgreich sein können. Deshalb liegen uns eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und offene Kommunikationswege mit ihnen sehr am Herzen.

Besteht in gewichtigen pädagogischen Angelegenheiten Gesprächsbedarf mit den Erziehungsberechtigten eines Kindes, so übernimmt in der Regel die Klassenlehrkraft diese Aufgabe. Sie sollte umfänglich über die entsprechenden Vorkommnisse im Ganztag informiert sein (s. 9.1) und in ihrer Rolle als Hauptbezugsperson des Kindes den Austausch mit den Erziehungsberechtigten suchen. In kleineren Angelegenheiten und je nach Absprache nimmt auch die Ganztagskoordinatorin Kontakt auf.

In allen organisatorischen Angelegenheiten (z. B. wiederholte Versäumnisse bei der Essensbestellung, Verlust des Essenchips) übernimmt grundsätzlich die Ganztags-koordinatorin die Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten. Sie steht darüber hinaus in kontinuierlichem Austausch mit allen am Ganztag beteiligten Personen und leitet bzw. fördert den Informationsfluss innerhalb der Schule sowie zwischen Schule und Elternhaus.

Besteht Gesprächsbedarf seitens der Erziehungsberechtigten, so wenden sich diese umgekehrt entsprechend mit spezifisch-pädagogischen bzw. das eigene Kind betreffende Fragen an die Klassenlehrkraft oder an die Ganztagskoordinatorin. Bei allgemeinen bzw. organisatorischen Fragen sollte jedoch immer die Ganztagskoordinatorin kontaktiert werden.

10. Partizipation

Partizipation wird an unserer Schule als grundsätzliches menschliches Bedürfnis und in der Folge als wichtiger Bildungsaspekt verstanden. Im gesamten Schulalltag soll es für die Kinder ausreichend Möglichkeiten geben, sich mit den eigenen Wünschen, Meinungen und Interessen einzubringen und das Schulleben mitzugestalten. Die Realisierung echter Teilhabe ist dabei keinesfalls ein bereits erfüllter Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess, dem die OGS sich verschrieben hat.

Im Ganztagsbetrieb wird der Aspekt der Partizipation gelebt, indem die Kinder eigene Wünsche und Vorschläge zu Angeboten am Nachmittag einbringen können. Das erfolgt einerseits im regelmäßig tagenden Schüler*innenparlament, in dem die Klassensprecher*innen Anregungen aus ihren Klassen platzieren können, und andererseits über die direkte Kommunikation mit der Ganztagskoordinatorin. Die Kinder können diese jederzeit persönlich ansprechen oder alternativ ihre Wünsche und Anliegen aufschreiben und sie ihr über den Briefkasten an ihrem Büro zukommen lassen.

Auch innerhalb der stattfindenden AuGA wird Partizipation ermöglicht. Viele Betreuungskräfte übertragen den Schüler*innen je nach Ermessen kleinere oder größere Aufgaben oder überlassen ihnen nach Absprache sogar die gesamte Gestaltung eines Tagesangebotes. So können sich die Kinder mit ihren Fähigkeiten einbringen, einen eigenen Beitrag leisten und Selbstwirksamkeit erfahren.

Partizipation bezieht sich aber nicht nur auf die Kinder, sondern auf anderer Ebene auch auf die Erziehungsberechtigten. Diese werden regelmäßig über den OGS-Alltag informiert, beispielsweise über den jährlichen Informationselternabend und das OGS-Padlet. Sie sind außerdem dazu eingeladen, in Absprache mit der Ganztagskoor-dinatorin eigene AuGA anzubieten und auf diese Art mit ihren Interessen und Fähig-keiten das OGS-Angebot zu bereichern.