Zum Inhalt springen

FAQ – Fragen und Antworten zum eingeschränkten Regelbetrieb

1. September 2020

(Stand: 25.8.2020)

Fragen und Antworten zum Schulstart unserer Grundschule Im Roten Felde

Folgende Regeln zum „eingeschränkten Regelbetrieb“ berufen sich auf die Vorgaben des Landes Niedersachsen und dem anzuwendenden „Szenario A“ zum Start in das Schuljahr 2020/2021. Überdies berufen sich insbesondere die Vorsichtsmaßnahmen und Hygienevorschriften auf den jeweils aktuellen „niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“.

Geschärft und angepasst haben wir alle folgenden Regelungen, Maßnahmen und Vorschriften gemeinsam mit den Gremien des Schulpersonalrates, des Schulvorstandes, den Vorsitzenden des Schulelternrates und der Schulleitung.


Was ist beim Bringen und Holen der Kinder zu beachten?

Dürfen Eltern das Schulgelände betreten?

Grundsätzlich ist es aktuell zu vermeiden. Das Schulgebäude darf von Eltern und schulfremden Personen nur nach Anmeldung im Sekretariat und mit Maske betreten werden. Wir sind verpflichtet, ein Besucherbuch zu führen.

Wie erfolgt das Bringen und Empfangen der Kinder?

Für die Klassen 2 bis 4: Das Bringen und Empfangen der Kinder erfolgt nur jenseits der „Elternhaltelinie“.

Für die neuen 1. Klassen gilt eine Sonderregelung, die den Eltern mitgeteilt wurde.


Grundlegende Organisation des Unterrichts

Was bedeutet das „Szenario A“ vereinfacht ausgedrückt?

Die Klassen kehren in voller Stärke zurück in einen täglichen Präsenzunterricht.

Was genau ist eine „Kohorte“?

Jeweils ein Jahrgang wird zu einer sogenannten Kohorte, also einer feste Gruppe, zusammengefasst. Die Kohorten werden räumlich in unterschiedlichen Gebäudeabschnitten zusammengefasst. Innerhalb dieser Gruppe ist das Abstandsgebot aufgehoben und es muss keine Maske getragen werden.

Wie wird sichergestellt, dass Begegnungen zwischen den Kohorten reduziert/vermieden werde?

  • Es gelten unterschiedliche Start-und Endzeiten für den Unterricht:

Kohorte 1 und 2 (Klassen 1 und 2) beginnen um 8.00 Uhr mit dem Unterricht. Die reguläre Unterrichtszeit endet wie gewohnt um 13.00 Uhr (für diejenigen, die nicht an der Betreuung teilnehmen um 11.45 Uhr).

Für Kohorte 3 und 4 (Klassen 3 und 4) beginnt der Unterricht um 8.50 Uhr und endet um 13.45 Uhr.

  • Den Schülern der einzelnen Kohorten werden feste Ein- und Ausgänge zugewiesen.
  • Klasse 1: Die Schüler betreten und verlassen das Gebäude immer über den Seiteneingang der Bücherei.
  • Klasse 2: Die Schüler betreten und verlassen den Container immer durch den Containerein- und -ausgang.
  • Klasse 3a und 3d: Die Schüler betreten und verlassen das Gebäude immer durch den unteren Eingang gegenüber der Container.
  • Schüler der Klasse 3b und 3c nutzen zum Betreten und Verlassen immer den Haupteingang.
  • Klasse 4c nutzt immer den Mensaeingang zum Betreten und Verlassen
  • Klasse 4a und 4b immer den Kappla-Ecken-Eingang/Ausgang.

Die Schüler warten vor den jeweiligen Eingängen bis sie von einem zuständigen Lehrer der Kohorte eingelassen werden.

Wann und wo müssen die Kinder eine Maske tragen?

  • Beim Ankommen auf dem Weg zum jeweiligen Schuleingang und beim Verlassen des Schulgeländes.
  • Beim Aufsuchen der Sanitärräume.
  • An den Bushaltestellen.

Können Kinder und Eltern im Gebäude warten?

Ein Warten im Gebäude ist nicht möglich. Die Schüler müssen daher stets wetterfest angezogen sein und sollen pünktlich (nicht zu früh!) kommen.

Welche Regeln gelten für die Pausen?

  • Die großen Pausen finden wie gewohnt statt.
  • Der Pausenhof ist in vier Abschnitte geteilt, sodass sich die Kohorten nicht begegnen (Kletterspinnenbereich + Fußballplatz; Platten + „Wald“; MTV – Spielplatz + Streuobstwiese; Mensawiese-wald + Volleyballfeld.
  • Die Klassen wechseln wochenweise die Areale.
  • Regenpausen finden ausschließlich im Klassenraum statt.
  • Fußballspielen in den Pausen ist nicht erlaubt.


Wie gestaltet sich der Unterrichtsablauf?

Welche allgemeinen Verhaltensregeln gelten während des Unterrichts im Klassenverbund?

  • Der Unterricht kann wie gewohnt stattfinden.
  • Innerhalb der Klasse müssen die Schüler keine Maske tragen. (Sie dürfen natürlich.)
  • Die Abstandsregelung zwischen den Schülern einer Klasse (innerhalb der Kohorte) ist aufgehoben.
  • Es gilt wieder die gewohnte Hausschuh- und Garderobenregelung.
  • Der Sportunterricht findet statt, muss aber kontaktlos und unter Wahrung des Mindestabstands durchgeführt werden.

Der Sportunterricht soll bevorzugt draußen sattfinden (entsprechend müssen die Schüler/-innen auch wetterangepasstes Sportzeug dabeihaben!)

Was ist aktuell nicht geboten?

  • Schüler dürfen keine Unterrichtsmaterialien wie Stifte etc. teilen, tauschen oder ausleihen. Ein Ausleihen durch den Lehrer mit anschließender Reinigung hingegen ist denkbar.
  • Dialogisches sprechen (Musik, Englisch und manchmal auch Deutsch) dürfen in Räumlichkeiten nicht stattfinden.
  • Chorsingen und Singen im Allgemeinen ist in geschlossenen Räumen nicht erlaubt. Draußen darf mit einem Abstand von 2 Metern gesungen werden.
  • Lehrer müssen Abstand zum Schüler halten, aber keinen Mundschutz tragen. (Es wird empfohlen, dass bei schülerzugewandtem Lehrerverhalten eine Maske getragen wird.)
  • In den kleinen Pausen müssen die Schüler im Klassenraum bleiben.

Wird der Schwimmkurs für die 3. Schulklasse definitiv nicht stattfinden?

Schulleitung und Elternvertreter/innen arbeiten an einer Lösung.


Hygiene in der Schule

Wie wird Aerosolen in den Klassenräumen entgegengetreten?

Die Lehrer sind angehalten, am besten alle 20 Minuten intensiv zu lüften.

Lehrer/-innen und Schüler/-innen müssen sich daher wärmer als üblich anziehen und entsprechende Kleidung für die Lüftphasen bereithalten.

Gibt es bestimmte Regelungen zur Reinigung der Schule?

Oberflächen etc. werden einmal am Tag durch den Schulträger gereinigt. Die Zwischenreinigungen entfallen (Stand jetzt) vermutlich.

Welche Regeln gelten für den Toilettengang?

  • Toilettengänge sollen nach Möglichkeit in den Schulstunden erfolgen.
  • Bei Toilettengängen müssen Schüler eine Maske tragen, da sich die Kohorten dort begegnen können. Es darf nur ein Schüler zur gleichen Zeit in die Sanitärräume.
  • Die Schüler benutzen die ihnen zugewiesenen Sanitärräume.
  • Auf den Jungen-Toiletten sind die Pissoirs weiterhin aus hygienischen Gründen gesperrt.


Not- und Ganztagsbetreuung

Welche Regelungen gelten für die Ganztagsbetreuung?

Eine Ganztagsbetreuung wird angeboten. Die Schüler bleiben im Ganztag in ihren Kohorten und werden in festen Gruppen betreut. Die Schüler nehmen innerhalb ihrer Kohorte das Essen ein. – Der Ganztag endet wie gewohnt um 15.30 Uhr. Bei Bedarf bitte direkt bei der Schulleitung oder im Sekretariat melden.

Finden AGs statt?

Das AG – Prinzip muss aus organisatorischen Gründen einem „Hortprinzip“ mit Angeboten weichen.

Was geschieht in der Betreuungszeit?

Die Schüler werden in ihrer Gruppe essen, Hausaufgaben anfertigen und danach in eine Zeit der Betreuung und Tagesangebote (durch unterschiedliche Lehrern/-innen und Mitarbeiter/-innen) übergehen.

Findet eine Notbetreuung am Morgen statt?

In dringenden Fällen ist eine Betreuung ab 08.00 Uhr für Kinder der Klassen 3 und 4 möglich. Bei Bedarf bitte die Schulleitung kontaktieren.

Wie wird der Verkauf der Essensmarken abgewickelt?

Essensmarken werden montags in der Zeit von 7:45 Uhr – 8:00 Uhr am offenen Fenster vor dem Haupteingang verkauft. Donnerstags findet der Verkauf in der ersten großen Pause von 9:40 Uhr – 10:00 Uhr am gleichen Ort statt.


Eltern- und Lehrerkontakt

Können Elternabende stattfinden?

Elternabende dürfen nur draußen und unter Wahrung der Abstandsregelung stattfinden oder eben in digitaler Form.

Wie können Elterngespräche geführt werden?

Elternsprechtage und Elterngespräche dürfen draußen oder (in dringenden Fällen) in einem gut durchlüfteten Raum mit Maske geführt werden. Telefonate oder Videokonferenz sind vorzuziehen.


Erkrankungen

Grundsätzlich: Ihre Kinder sollten nur ganz gesund und symptomfrei in die Schule geschickt werden. Bei Zweifeln lieber einen Test mehr als einen zu wenig einfordern. Wir alle tragen gemeinsam dafür die Verantwortung, dass die gesamte Schulgemeinschaft gesund bleibt.

Wann kann mein Kind nicht am Unterricht teilnehmen?

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen.

Wie unterscheide ich, ob mein Kind so krank ist, dass es zuhause bleiben muss?

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden: Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist. Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit o Fieber ab 38,5°C oder o akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder o anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

Wann darf die Schule definitiv nicht betreten werden?

Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden. Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.

Wie gehe ich vor, wenn ich aus einem Risikogebiet zurückkehre?

Aktuell sind eine Information des zuständigen Gesundheitsamtes und eine zweiwöchige Quarantäne zwingend erforderlich. Über die Wiederzulassung zur Schule nach einer COVID-19-Erkrankung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemäß der „COVID-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung“ des Robert Koch-Instituts (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement.html).

Bei im Einzelfall auftretenden Unklarheiten, ob eine Infektion als abgeschlossen zu betrachten ist, ist das Gesundheitsamt kurzfristig zu kontaktieren. Die infektionshygienische Bewertung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.

Was geschieht, wenn Symptomen während der Schulzeit auftreten?

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts- /Betreuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen.

Wie gehe ich grundsätzlich vor, wenn mein Kind beunruhigende Symptome aufweist?

Es sollte schnellstmöglich eine ärztliche Abklärung erfolgen. Auf keinen Fall sollte die Arztpraxis jedoch ohne Ankündigung aufgesucht werden! Um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen.

Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen: Nur in Notfällen sollte die 112 kontaktiert werden.